Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9694
OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12 (https://dejure.org/2013,9694)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2013 - 6 W 73/12 (https://dejure.org/2013,9694)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2013 - 6 W 73/12 (https://dejure.org/2013,9694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Prozesspartei auf Ablehnung eines Sachverständigen bei Vorliegen von Bedenken gegen seine Unparteilichkeit (hier: persönliche Terminabsprache mit der gegnerischen Prozesspartei i.R.e. Ortstermins)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminabstimmung macht Sachverständigen nicht befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Partei erscheint nicht zum Ortstermin: Sachverständiger muss nicht anrufen! (IBR 2013, 779)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1317
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 31.03.2004 - 14 W 19/04

    Unterlassene Ladung: Befangenheit des Sachverständigen?

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12
    Der Kläger hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Sachverständiger nach der Rechtsprechung des 14. Zivilsenats des OLG Hamburg (BauR 2004, 1200, zitiert nach juris) nicht deshalb befangen ist, weil er bei Ausbleiben einer Partei die ordnungsgemäße Ladung nicht überprüft.
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12
    Das bedeutet, dass eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" vorliegen muss (vgl. BGH NJW 1996, 1682, zitiert nach juris, Tz. 15; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 294, Rn. 6).
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