Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Prozesspartei auf Ablehnung eines Sachverständigen bei Vorliegen von Bedenken gegen seine Unparteilichkeit (hier: persönliche Terminabsprache mit der gegnerischen Prozesspartei i.R.e. Ortstermins)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terminabstimmung macht Sachverständigen nicht befangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Partei erscheint nicht zum Ortstermin: Sachverständiger muss nicht anrufen! (IBR 2013, 779)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.08.2012 - 321 O 97/11
- OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12
Papierfundstellen
- BauR 2013, 1317
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 31.03.2004 - 14 W 19/04
Unterlassene Ladung: Befangenheit des Sachverständigen?
Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12
Der Kläger hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Sachverständiger nach der Rechtsprechung des 14. Zivilsenats des OLG Hamburg (BauR 2004, 1200, zitiert nach juris) nicht deshalb befangen ist, weil er bei Ausbleiben einer Partei die ordnungsgemäße Ladung nicht überprüft. - BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96
Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12
Das bedeutet, dass eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" vorliegen muss (vgl. BGH NJW 1996, 1682, zitiert nach juris, Tz. 15;… vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 294, Rn. 6).